Erwerb von Brennholz-Losen und -Poltern für den Eigenbedarf!
Hinweis: Bei Verkauf von ersteigertem Holz ist eine Gebühr von 5 €/ RM an die Gemeinde (beim Ortsbürgermeister) zu entrichten!
Voraussetzung:
MS-Kurs nach GUV-I 8624 bzw. DGUV 214-059 für liegendes/ stehendes Holz
Die Bestellung ist pro Haushalt mit Feuerstelle auf maximal 20 RM Laubholz begrenzt.
Nadel-/ Käferholz darf zusätzlich angemeldet werden.
Hiermit melde ich folgenden Brennholzbedarf an (bitte nachstehend ankreuzen):
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ca. 5 RM |
ca. 10 RM |
ca. 15 RM |
ca. 20 RM |
Stehendes Laubholz (Taxe: 25 €/ RM) |
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Gefälltes Laubholz (Taxe: 28 €/ RM) |
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Polter Nadel-/ Käferholz Taxe: 27 €/ RM |
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Polter Laubholz (Taxe: 45 €/ RM) |
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Ich verpflichte mich, die geltenden Unfallverhütungsvorschriften, die Vorgaben der Ortsgemeinde Lieg sowie die PEFC-Standards für den Bereich der Brennholzselbstwerbung einzuhalten, insbesondere Sachkundenachweise für die entsprechenden Arbeiten (MS-Kursbescheinigungen) spätestens am Versteigerungstermin vorzulegen und ausschließlich benzolfreie Sonderkraftstoffe für Zweitaktmaschinen und biologisch abbaubares Kettenöl zu verwenden. Auf die allgemeinen Bestimmungen zum Erwerb von Brennholz, zur Aufarbeitung und zur Haftung gemäß den Vorgaben der Landesforsten Rheinland-Pfalz, die unabdingbar sind, wird hiermit explizit hingewiesen.
Sollte ich bei der Versteigerung verhindert, nicht qualifiziert oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sein die Brennholzgewinnung selbst durchzuführen, kann ich eine qualifizierte Person damit beauftragen, meine Rechte zu den in der Anmeldung festgelegten Bedingungen wahrzunehmen.
Lieg
brennholz2024